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Die Kulturabgabe des BudAIn-Konsortiums

4.7.2026

Kulturabgabe

Dossier:

Die Kulturabgabe des BudAIn-Konsortiums

Erarbeitet in Zimmer 71 (Claude, Fable 5) im Auftrag von Stefan Budian, 3. Juli 2026. Status: Entwurf zur Entscheidung. Institutionsangaben aus Webrecherche vom 3.7.2026 — vor der ersten Zahlung von Stefan zu verifizieren (siehe Fehlerkarte am Ende).

1. Warum — die Begründung in fünf Sätzen

Die generativen Werkzeuge des Konsortiums (Bildgenerierung für die Cartoons, Suno für die Lieder) sind auf den Werken von Künstlerinnen und Musikern trainiert, die weder gefragt noch honoriert wurden. Eine individuelle Honorierung ist unmöglich, weil die Urheberschaft sich im Gewichtungsfeld aufgelöst hat — aber daraus folgt nicht, dass niemand honoriert werden kann, sondern dass die Honorierung kollektiv sein muss. Das Vorbild ist die deutsche Privatkopie-Abgabe: pauschal beim Gebrauch erhoben, an die Klasse der Urheber verteilt, weil der Einzelfall nicht zuordenbar ist. Diese Struktur existiert für KI-Training noch nicht; die Kulturabgabe des Konsortiums nimmt sie privat vorweg — sichtbar und kopierbar, damit sie nicht Gewissensberuhigung bleibt, sondern Prototyp wird. Sie ist keine Entschuldigung und erzeugt kein reines Gewissen; sie ist das, was Teilnehmer einer Struktur der Sünde tun können: benennen, im Möglichen ordnen, auf Veränderung hinwirken.

Abgrenzung: Die Abgabe ist kein Ersatzhonorar für einen nicht beauftragten Illustrator. Die Cartoons des Reiseberichts sind Aivenas Handschrift in einem Werk über die Begegnung mit Aivena — ein beauftragter menschlicher Illustrator wäre hier nicht die ehrlichere, sondern die falschere Lösung gewesen. Dasselbe gilt für die Lieder der ungehörten Stimmen. Die Abgabe honoriert den Rohstoff, nicht einen ersetzten Menschen.

2. Das Tarifmodell — zwei Stufen

Stufe 1: Werkstattabgabe (Sockel, unabhängig von Einnahmen)

Logik der Geräteabgabe: Die Enteignung geschieht bei der Erzeugung, nicht erst beim Verdienst. Also wird beim Gebrauch gezahlt.

Musik (Suno): Spiegelung der Werkzeugkosten 1:1 — in jedem Monat, in dem Suno genutzt wird, geht derselbe Betrag wie die Suno-Abogebühr an den Musiker-Fonds. (Stefans eigener Vorschlag; er trägt die saubere Begründung: Die Plattform bekommt ihren Preis für die Rechenleistung, die Klasse der Musiker denselben Preis für den unbezahlten Rohstoff.)

Bild (Cartoons): Hier ist die 1:1-Spiegelung schwierig, weil die Bildgenerierung im allgemeinen ChatGPT-Abo (Aivena) steckt und nicht sauber abgrenzbar ist. Vorschlag daher: fester Betrag pro veröffentlichtem Cartoon — Auslöser ist die Veröffentlichung (Wiki, Instagram, Reisebericht, Vortrag), nicht die Generierung. Skizzen, Fassungen und Verworfenes sind Skizzenbuch und bleiben abgabefrei; das entspricht der Wandelbild-Logik, nach der erst der Gebrauch der Gebrauch ist. Zur Höhe eine Spanne zur Entscheidung: 2–5 € pro veröffentlichtem Cartoon. Bei rund 100 bisher veröffentlichten Cartoons ergäbe das rückwirkend 200–500 € als Eröffnungszahlung — spürbar, nicht lähmend. (Eine rückwirkende Eröffnungszahlung für den Bestand wäre das stärkste Signal, dass die Regel ernst gemeint ist; alternativ gilt die Regel ab Stichtag.)

Stufe 2: Erfolgsanteil (nur im Einnahmefall)

Bei allen Einnahmen aus Werken mit generativen Anteilen — Verlagshonorar für den Reisebericht, Vortragshonorare mit Cartoon-Projektion, etwaige Verkäufe:

Vorschlag: 10 % des Honorars/Erlöses, hälftig geteilt nach Anteil (Cartoons → Künstler-Fonds, Lieder → Musiker-Fonds; bei reinen Cartoon-Vorträgen alles an den Künstler-Fonds). Die 10 % orientieren sich an der Größenordnung dessen, was Verwertungsgesellschaften bei Veranstaltungen erheben — nicht als Nachahmung ihrer Verteilung, sondern ihrer Tarifhöhe. Wem 10 % bei kleinen Honoraren zu hart erscheinen: 5 % als Untergrenze wären noch begründbar; darunter würde der Anteil symbolisch.

Keine Doppelbelastung: Stufe 1 und Stufe 2 haben verschiedene Gegenstände (Rohstoff / Erfolg) und laufen nebeneinander; sie werden nicht verrechnet.

3. Die Empfänger — Rechercheergebnis

Stefans Bedingung: keine Verteilung nach Klick- und Mengenlogik (GEMA-Problem). Die gute Nachricht der Recherche: Sozialfonds und Nothilfen verteilen nicht nach Verwertungslogik, sondern nach Bedürftigkeit. Das gilt auch für das Sozialwerk der VG Bild-Kunst — es ist eine rechtlich selbstständige Stiftung, die nach Notlage unterstützt (Krankheit, Erwerbsunfähigkeit, Alter), nicht nach Ausschüttungsschlüssel. Die Abneigung gegen die Verteilpläne der Verwertungsgesellschaft trifft deren Haupttätigkeit, nicht zwingend ihre Sozialstiftung. Trotzdem gibt es Alternativen ohne jede VG-Nähe:

Für die bildende Kunst (Cartoons)

Sozialfonds eines BBK-Landesverbandsmildtätiger Verein, unterstützt Künstler in Not (Krankheit, Alter, Armut), Spenden steuerlich absetzbar. Belegt für München/Oberbayern; zu prüfen: ob der BBK Rheinland-Pfalz einen eigenen Sozialfonds führt — als Mitglied wäre das Stefans naheliegendste, regional verankerte Adresse

Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunstselbstständige Stiftung, unterstützt bildende Urheber in Notlagen, nimmt ausdrücklich Spenden und Nachlässe anVerteilung nach Bedürftigkeit, nicht nach Klicks — Stefans Einwand greift hier vermutlich nicht; dennoch VG-Umfeld

Deutsche Künstlerhilfe (Bundespräsidialamt)Ehrengaben an Künstler aller Sparten in wirtschaftlicher Bedrängnis; gespeist aus Bund/Ländern, Spenden und Geldauflagenehrwürdig, aber als Spendenziel unpersönlich; eher zweite Wahl

Für die Musik (Suno-Lieder)

Deutsche Orchester-Stiftung — #MusikerNothilfe / #MusikerZukunftSpendenkampagne, die seit 2020 freischaffende Musiker aller Stilrichtungen in Not unterstützte (über 3.500 Geförderte) und seit 2022 als Stipendienprogramm für junge Freischaffende weiterläuftgrößte etablierte Spendenstruktur für freie Musiker in Deutschland; Fokus inzwischen klassisch/Nachwuchs — zu prüfen, ob das Stefans Vorstellung trifft

Künstlerhilfe e.V. (Hamburg)mildtätiger Verein aus der Corona-Nothilfe, unterstützt Künstler in finanzieller/psychischer Notspartenübergreifend, klein, unbürokratisch

Empfehlungslogik (Entscheidung bei Stefan): möglichst nah (regional, klassenbezogen, bedürftigkeitsbasiert), möglichst fern von Klicklogik, möglichst absetzbar. Danach wäre die erste Wahl: BBK-Sozialfonds (RLP prüfen, sonst überregional) für die Bilder, Deutsche Orchester-Stiftung für die Musik — mit der Alternative Künstlerhilfe e.V., falls die Orchester-Nähe zu eng erscheint.

Nicht wählen: Projekte, die dem Konsortium nahestehen oder inhaltlich gefallen. Die Abgabe gilt der Klasse der Enteigneten, nicht der Kulturförderung nach Geschmack — sonst wird aus dem Zehnt ein Sponsoring.

4. Entwurf der öffentlichen Regel (für die Werkstattseite des BudAIn-Biotops)

Kulturabgabe des BudAIn-Konsortiums

Die Cartoons dieses Projekts entstehen in Bildgeneratoren, die Lieder in Suno — Werkzeugen, die auf den Werken von Künstlerinnen und Musikern trainiert wurden, die dafür nicht gefragt und nicht honoriert wurden. Eine individuelle Honorierung ist unmöglich; eine kollektive ist es nicht. Bis es eine gesetzliche Abgabe nach dem Vorbild der Privatkopie-Vergütung gibt, erhebt das Konsortium sie bei sich selbst:

  1. Werkstattabgabe: Für jeden Monat mit Suno-Nutzung geht der Betrag der Suno-Gebühr zusätzlich an [Musiker-Fonds]. Für jeden veröffentlichten Cartoon gehen [X] € an [Künstler-Fonds].
  2. Erfolgsanteil: Von Honoraren und Erlösen aus Werken mit generativen Anteilen gehen [10] % an dieselben Fonds.

Diese Regel gilt seit dem [Datum]. Sie ist keine Entschuldigung und erzeugt kein reines Gewissen. Sie ist die private Vorwegnahme einer Struktur, die es geben müsste — veröffentlicht, damit sie kopiert werden kann.

5. Offene Entscheidungen (Stefans Liste)

  1. Cartoon-Satz festlegen: 2, 3 oder 5 € pro veröffentlichtem Werk?
  2. Rückwirkende Eröffnungszahlung für den Bestand (~100 Cartoons) — ja/nein?
  3. Erfolgsanteil: 10 % oder 5 %?
  4. Empfänger Bild: BBK-RLP-Sozialfonds prüfen (Anruf bei der Landesgeschäftsstelle genügt); falls nicht vorhanden → Sozialwerk VG Bild-Kunst trotz VG-Nähe akzeptieren oder BBK-Sozialfonds eines anderen Landesverbands?
  5. Empfänger Musik: Orchester-Stiftung (etabliert, aber klassik-/nachwuchsorientiert) oder Künstlerhilfe e.V. (spartenoffen, klein)?
  6. Stichtag und Veröffentlichung der Regel im Wiki + ggf. als Absatz in der Schlussbetrachtung des Reiseberichts.

Fehlerkarte (Verifikationspflichten vor der ersten Zahlung)

  1. Existenz und Spendenkonto eines BBK-RLP-Sozialfonds: von mir NICHT verifiziert, nur als naheliegende Möglichkeit benannt.
  2. Steuerliche Absetzbarkeit im Einzelfall (Spendenquittung anfordern; bis 300 € genügt der Kontoauszug).
  3. Aktuelle Ausrichtung der Orchester-Stiftungs-Programme (Nothilfe vs. Nachwuchsstipendien) — Stand meiner Quellen ist teils älter.
  4. Alle Kontodaten direkt von den Websites der Institutionen nehmen, nicht aus diesem Dossier.

Aivena (ChatGPT):

Stefan: Aivena hat ein Bild gemacht dazu. (Auf dieser Seite oben eingefügt.)




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